Bildungsgutschein in Schleswig-Holstein - Förderung für Ihre Weiterbildung 2026
Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie Ihre Marketing-Weiterbildung bis zu 100 % fördern lassen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Bildungsgutschein schnell und unkompliziert beantragen.

Die staatliche Weiterbildungsförderung in Schleswig-Holstein bildet eine tragende Säule für Menschen, die ihre beruflichen Perspektiven gezielt erweitern, eine Neuorientierung anstreben oder ihre Qualifikationen an die Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes anpassen möchten. Das Bundesland ist geprägt von einer besonderen Kombination aus ländlichen Räumen, Küsten- und Hafenwirtschaft, Tourismus, Gesundheitswesen, erneuerbaren Energien sowie einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen. Parallel dazu besteht in zahlreichen Branchen ein spürbarer und teils wachsender Fachkräftebedarf. Genau an dieser Schnittstelle setzt die öffentliche Förderung an. Sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit, an anerkannten Weiterbildungen oder Umschulungen teilzunehmen, ohne die entstehenden Kosten selbst tragen zu müssen. Zuständig für die Umsetzung sind in Schleswig-Holstein vor allem die Agentur für Arbeit sowie die Jobcenter.
Auch wenn die rechtlichen Grundlagen bundesweit einheitlich geregelt sind, wird die Förderpraxis in Schleswig-Holstein stark durch regionale Besonderheiten geprägt. Wer diese kennt und sie gezielt in die eigene Argumentation einbezieht, kann seine Chancen auf eine Bewilligung spürbar erhöhen.
Was ist die Weiterbildungsförderung in Schleswig-Holstein?
Bei der Förderung handelt es sich um eine schriftliche Zusage einer öffentlichen Stelle zur Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung. In Schleswig-Holstein wird dieses Instrument gezielt eingesetzt, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, berufliche Übergänge abzusichern und Menschen langfristig in qualifizierte und stabile Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren.
Die Förderzusage kann ausschließlich bei Bildungsträgern eingelöst werden, die über eine Zulassung nach der AZAV verfügen. Zudem ist sie zeitlich begrenzt. Das bedeutet, dass der Beginn der Weiterbildung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen muss. Welche Maßnahme im konkreten Fall bewilligt wird, hängt immer von Ihrer individuellen Ausgangslage, Ihrem beruflichen Hintergrund sowie der arbeitsmarktlichen Relevanz der angestrebten Qualifikation ab.
Wer kann in Schleswig-Holstein gefördert werden?
Die staatliche Weiterbildungsförderung richtet sich in Schleswig-Holstein an eine breite Zielgruppe. Dazu zählen arbeitslose und arbeitssuchende Menschen ebenso wie Personen in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen, deren Arbeitsplatz als unsicher gilt oder deren Qualifikation nicht mehr den aktuellen beruflichen Anforderungen entspricht. Auch Menschen, die nach einer längeren Unterbrechung, etwa aufgrund von Krankheit, Pflegeaufgaben oder familiären Verpflichtungen, wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten, können für eine Förderung infrage kommen.
Zentrale Voraussetzung ist stets, dass die geplante Qualifizierungsmaßnahme Ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig verbessert. Die Entscheidung über eine Förderung wird immer als Einzelfall getroffen. Dabei berücksichtigen die zuständigen Stellen Ihren bisherigen Berufsweg, Ihre vorhandenen Qualifikationen, Ihre beruflichen Zielvorstellungen sowie die konkrete Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Ein automatischer Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
Welche Qualifizierungen werden in Schleswig-Holstein unterstützt?
Die Auswahl der förderfähigen Weiterbildungen orientiert sich an der regionalen Bildungszielplanung. Aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen innerhalb des Landes ergeben sich je nach Region verschiedene Schwerpunkte. In Küstenregionen spielen Qualifikationen im Tourismus, in der Hotellerie, in der Logistik sowie in maritimen Wirtschaftszweigen eine besonders große Rolle.
In anderen Teilen Schleswig-Holsteins stehen Pflege- und Gesundheitsberufe, handwerkliche und technische Qualifikationen, Tätigkeiten in Verwaltung und öffentlichem Dienst sowie Berufe im Umfeld erneuerbarer Energien im Fokus. Darüber hinaus gewinnen IT- und digitale Kompetenzen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Verbindung mit Verwaltung, Gesundheitswesen und mittelständischen Betrieben. Auch Umschulungen in Berufe mit stabiler oder wachsender Nachfrage werden regelmäßig unterstützt. Maßgeblich ist dabei stets Ihr Hauptwohnsitz, da dieser bestimmt, welche regionalen Bildungsziele für Sie gelten.
Welche Kosten können übernommen werden?
Im Rahmen der Förderung können zahlreiche Kostenpositionen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, erforderliche Lern- und Arbeitsmaterialien sowie Fahrtkosten. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein spielen zudem Ausgaben für auswärtige Unterbringung oder Verpflegung eine wichtige Rolle, wenn der tägliche Weg zur Weiterbildungsstätte nicht zumutbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Der konkrete Umfang der Kostenübernahme wird im persönlichen Beratungsgespräch individuell festgelegt und an Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation angepasst.
Förderung beantragen: Ablauf und wichtige Hinweise in Schleswig-Holstein
Der Weg zur geförderten Weiterbildung beginnt immer mit einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter. In diesem Gespräch wird geprüft, ob eine Förderung erforderlich ist und ob die geplante Maßnahme realistische Perspektiven auf dem regionalen Arbeitsmarkt eröffnet.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist dabei von besonderer Bedeutung. Sie sollten klar und nachvollziehbar darlegen können, welches berufliche Ziel Sie verfolgen und weshalb gerade diese Qualifizierung notwendig ist, um dieses Ziel zu erreichen. Empfehlenswert ist es zudem, sich bereits vor dem Termin über geeignete Weiterbildungen sowie zugelassene Bildungsträger zu informieren. Viele Anbieter beraten im Vorfeld und unterstützen dabei, die Maßnahme inhaltlich schlüssig zu begründen und auf die regionalen Arbeitsmarktbedarfe abzustimmen.
Nach positiver Entscheidung erhalten Sie die Förderzusage in schriftlicher Form. Diese muss innerhalb der vorgegebenen Frist eingelöst werden. Erst danach kann die Weiterbildung beginnen. Häufig begleiten Bildungsträger den weiteren organisatorischen Prozess und unterstützen bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Regionale Arbeitsmarktbesonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist durch große Entfernungen, eine vergleichsweise geringe Bevölkerungsdichte und ausgeprägte regionale Unterschiede gekennzeichnet. Gleichzeitig besteht in vielen Branchen ein erheblicher Fachkräftemangel, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Pflege, im Handwerk sowie in technischen Berufen. Diese strukturellen Rahmenbedingungen beeinflussen die Förderpraxis deutlich.
Wer seine geplante Qualifizierung konsequent am konkreten Bedarf der eigenen Region ausrichtet und dies im Beratungsgespräch überzeugend und nachvollziehbar darstellt, kann seine Chancen auf eine Förderung erheblich steigern.
Staatliche Weiterbildungsförderung als strategische Entscheidung für Ihre Zukunft
Für viele Menschen in Schleswig-Holstein ist die staatliche Weiterbildungsförderung weit mehr als eine kurzfristige Unterstützung. Sie eröffnet die Möglichkeit, sich gezielt für zukunftsfähige Berufsfelder zu qualifizieren, neue berufliche Wege einzuschlagen und langfristige Stabilität im Arbeitsmarkt zu erreichen. Gerade in einem Bundesland mit starkem Strukturwandel und deutlichen regionalen Unterschieden kann diese Förderung ein entscheidender Schritt sein, um die eigene berufliche Zukunft aktiv, vorausschauend und nachhaltig zu gestalten.
Voraussetzungen für den Bildungsgutschein
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie:
Berufstätig sein
Mindestens 2 Jahre keine geförderte Weiterbildung absolviert haben
Eine berufliche Weiterqualifizierung im Marketing anstreben
Die Beratung der Arbeitsagentur nutzen
Berufstätig sein
Mindestens 2 Jahre keine geförderte Weiterbildung absolviert haben
Eine berufliche Weiterqualifizierung im Marketing anstreben
Die Beratung der Arbeitsagentur nutzen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Aktuelle Gehaltsabrechnung
- Kursbeschreibung der gewählten Weiterbildung


Schritt-für-Schritt zur Förderung
Vorbereitung
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✓ Bis zu 100 % Kostenübernahme der Weiterbildung
✓ Zukunftssichere Qualifikation im Marketing
✓ Flexible Online-Teilnahme möglich
✓ Anerkannter Bildungsträger
✓ Praxisnahe Dozenten
Referenzen & offizielle Informationsquellen
- Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de - AZAV – Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
https://www.gesetze-im-internet.de/azav
Stand vom 19.01.2026; Informationen basieren auf diesem Datum und sind unverbindlich
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